Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite //www.klinik-harikchraim.at.

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder seine mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 01.07.2024 initial erstellt und wird fortlaufend überarbeitet.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Es werden teilweise die Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV barrierefrei?

Große Schrift. Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“ sowie über das entsprechende Symbol auf der Website.

Kleine Schrift. Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.

Zurücksetzen der Schriftgröße auf 100% mittels Symbol auf der Website.

Responsive Umsetzung der Bildschirminhalte. Die Inhalte des Fensters passen sich der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.

Browserseitige Vorlesefunktion von Texten

Kontrastierung mittels Button für sehbehinderte Besucher

Untertitelfunktion bei Videos

Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV teilweise barrierefrei?

Alternativtexte

Barriere: Bedienelemente ohne Alternativtexte

Barriere: Bedienelemente ohne Alternativtexte

Bedienelemente ohne Alternativtexte

Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel

Durch falsche Formatierung von Texten kann der Lesefluss negativ beeinflusst

Gliederung der Inhalte

Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht ausgezeichnet

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG.
 
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Dr. Elissa Harik-Chraim und OA Dr. Michel Chraim